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Napoleon Bonaparte
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Lettres de cachet

Als Lettres de cachet bezeichnet man einen königlichen Haftbefehl. Wurde solch ein Brief ausgestellt, konnte der Betroffene ohne Anhörung oder Verurteilung in ein Gefängnis gesperrt werden. Der Einsatz des Lettres de cachet fand in so großer Zahl aus, dass er im Vorfeld ausgestellt und dann nachträglich mit dem Namen des Betroffenen versehen wurde. Die Nationalversammlung vom 23. Juni 1789 machte diesem Treiben ein Ende. Napoleon I. führte sie 1811 wieder ein.

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© 2003-2009 www.napoleon-portal.de, Bonn ISSN 1864-9971

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